Skatclub Wolfenbütteler AS-SE -> Die Satzung
Skatclub Wolfenbütteler „AS-SE“
Rainer
Kustak
1.
Vorsitzender
Vor
der Lehmkuhle 5 - 38324 Kissenbrück 
05337 – 1784 Fax: :
032223718395
Satzung des SKATCLUBS WOLFENBÜTTELER „AS-SE“
14. Auflage vom 01.01.2009 lt. Beschluß der
Jahreshauptversammlung
§ 1. Der Club führt den
Namen Wolfenbüttler „AS-SE“ .
§ 2. Der Club hat seinen
Sitz zur Zeit im Gemeinschaftshaus Halchter.
§ 3. Der Skatclub
bezweckt die Pflege des Skatspiels und der Geselligkeit
unter seinen Mitgliedern
und Gästen.
§ 4. Mitglied im
Skatclub Wolfenbüttler „AS-SE“ kann jeder werden, der vom
Vorstand akzeptiert
wird.
§ 5. Der
vierteljährliche Beitrag beläuft sich zur Zeit auf €
10,-- (Passive €
10,--).
§ 6. Sollte ein Mitglied
nach Jahresende mit seinem Beitrag in Rückstand sein, hat
der Verein den Beitrag
schriftlich anzufordern.
Ausscheidende Mitglieder
haben keinen Anspruch auf entrichtete Beiträge
oder einen Kassenanteil.
§ 7. Die Spielabende
finden jeden Freitags ab 19.00 Uhr im Vereinslokal statt.
(Meister-, Pokal-, Gesamt- und Supercupwertung)
§ 8. Es werden 36
Spieltage mit 2 Serien a 36 Spiele für die Meister-, Pokal-,
Gesamt- und Supercupwertung im Jahr gespielt.
§ 9. Der letzte
Wertungsabend ist der letzte Freitag im November.
§ 10. Lt. Beschluß vom
07.12.2001
Für verlorene Spiele
wird ab 1. - 3. Spiel €
0,50 und ab dem 4. verlorenem
Spiel €
1,00 erhoben.
§ 11. Bei nicht
spielgerechtem Verhalten oder Unkameradschaftlichkeit können
folgende Strafen ausgesprochen werden:
-
Verwarnung durch den
Spielleiter mündlich
-
Androhung des
Ausschlusses durch den Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mündlich
-
Ausschluß schriftlich
durch den Vorstand
§ 12. Sollte ein
Spieler, der zu Verbandswettkämpfen oder zu Turnieren gemeldet ist,
unentschuldigt fehlen,
hat dieser mit einer Strafe von €
15,00 zu rechnen.
§ 13. Zu Turnieren, die vom Verband ausgeschrieben
sind, und ein Mitglied des Clubs daran teilnimmt, zahlt der Club das
Startgeld plus €
5,00 Spesen für jede
Runde; ferner zahlt der Club ein KM-Geld in Höhe von €
0,30 für den
einfachen Kilometer.
§ 14. Die Mitgliedschaft
endet durch Tod eines Mitgliedes, Austritt oder Ausschluß.
Der Austritt ist dem Club schriftlich zu melden. Die
Kündigungszeit beträgt 3
Monate zum Quartal.
§ 15. Ein Mitglied,
welches innerhalb eines Jahres (Jan. - Dez.) kündigt oder
ausgeschlossen wird, darf in diesem Jahr für keinen
anderen Club offizielle
Spiele bestreiten.
§ 16. Die Kassenprüfer
müssen alle 6 Monate die Kasse prüfen.
§ 17. Eine
Jahreshauptversammlung findet im Dezember oder Januar statt. Die
Einladung
zu dieser Versammlung hat vier Wochen vor Beginn den Mitgliedern
schriftlich zuzugehen. Zu dieser Versammlung müssen mindestens 50%
der Mitglieder anwesend sein, um evtl. Satzungsänderungen zu
beschließen. Der Vorstand muß alle vier Jahre neu gewählt werden.
§ 18. Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
§ 19. Alle Punkte, die
diese Satzung nicht beinhaltet, werden vom Vorstand
gesondert geregelt.
DIESE
SATZUNG TRITT AB 01.01.2009 IN KRAFT.
1. Vorsitzender 2.
Vorsitzender Kassierer + Spielleiter
Schriftführer
Rainer Kustak Klaus
Schlobinski Erich Junga Leopold Schmidt
Spielordnung des SKATCLUBS „WOLFENBÜTTELER AS-SE“
-
Im Jahr werden 36
Wertungstage gezählt (Freitags).
2.) Gewertet werden: 1.
Serie (Meisterschaft)
-
Serie
(Pokal)
-
Serie
= 1. + 2. Serie =Gesamtwertung
-
Supercup (jeweils die
Besten einer Runde und der schlechteste bekommen Punkte)
-
Anspruch auf einen
Pokal haben nur Spieler und Spielerinnen, die mindestens 20
Wertungstage erreicht haben.
3.) Abreizgeld: Für die
ersten drei verlorenen Spiele €
0,50 je Serie
ab dem vierten
verlorenem Spiel €
1,00 je Serie
-
Pro Serie werden 90
Minuten gespielt, danach Karteneinzug.
-
Unstimmigkeiten
werden vom Spielleiter oder einem von ihm bestimmten Schiedsrichter
geregelt.
-
Auf Verbandsebene
können nur Spieler/innen für den Skatclub „AS-SE“ spielen, die eine
Unterschrift für den Verein geleistet haben.
-
Über
Mannschaftsaufstellungen auf Vereins- bzw. Verbandsebene entscheidet
der Spielleiter.
-
Spieler/innen im
angetrunkenem Zustand werden generell vom Spielbetrieb
ausgeschlossen. Das
gleiche gilt für Spieler/innen, die in der Öffentlichkeit
dem Ansehen des
Vereins schaden.
-
Wenn ein
Vereinsmitglied mit seinem Beitrag mehr als 6 Monate im Rückstand ist,
entfallen alle Wertungen in sämtlichen Wettbewerben.
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